Die Genossenschaft als Eigentümerin der Wohnanlage finanziert die Investition zum Teil durch Eigenkapital, zum Teil durch Darlehen. Das Darlehen wird über das Nutzungsentgelt bedient, das die Mitglieder für die Nutzung der jeweiligen Wohnung an die Genossenschaft leisten.
Das genossenschaftliche Eigenkapital setzt sich aus den auf die Geschäftsanteile geleisteten Einlagen zusammen. Die Anteilshöhe orientiert sich an der Größe der Wohnungen.
Hierfür wird vorgesehen:
für 2-Zimmer-Wohnungen: 61.440 Euro
für 3-Zimmer-Wohnungen: 81.920 Euro
Die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
Mitglieder, die sofort eine genossenschaftliche Wohnung nutzen wollen, zeichnen noch vor ihrem Einzug in voller Höhe fällige Geschäftsanteile in Höhe von 61.440 Euro bzw. 81.920 Euro. Damit sind sie zum umgehenden Einzug berechtigt.
Die Genossenschaft kann auch Mitglieder aufnehmen, die zunächst keine Wohnung nutzen wollen. Diese zeichnen i. d. R. Geschäftsanteile in geringerer Höhe und leisten eine entsprechende Einlage. Diese Mitglieder erwerben mit ihren Einlagen eine Anwartschaft auf den späteren Bezug einer Wohnung. Dieses Anrecht auf eine Wohnung kann das Mitglied für sich selbst oder einen nahen Angehörigen in Anspruch nehmen.
Für Gerechtigkeit bei der Zuteilung freier Wohnungen sorgt eine Warteliste. Der Platz auf dieser Liste wird von einer Punktzahl bestimmt, die nach der Formel “Zeit x Geld” berechnet wird. Je höher die gezahlte Einlage ist und je länger sie besteht, desto größer sind also die Chancen, im Bedarfsfall eine Wohnung zu bekommen.
Die restlichen Geschäftsanteile, die für die Wohnungsnutzung notwendig sind, müssen vom Vorsorger bis zum Wohnungsbezug gezeichnet und eingezahlt sein.
Wichtig:
Die gezeichneten Geschäftsanteile bleiben dem Mitglied auf Dauer als Vermögenswert erhalten! Sie können vererbt oder unter bestimmten Voraussetzungen auch an die Genossenschaft zurückgegeben werden.