Der Gedanke hat sich bewährt: Menschen mit gleichen Interessen schließen sich zusammen, um ein Problem zu lösen, das sie alle betrifft. So sind auch die ersten Genossenschaften vor mehr als 150 Jahren entstanden. Noch jung dagegen ist die Idee, dieses bewährte Modell auf das seniorenfreundliche Wohnen zu übertragen. Hier schließen sich Menschen zusammen, die
- ihren dritten Lebensabschnitt in einer altersgerecht und behindertenfreundlich aus-gestatteten Wohnung an einem günstig gelegenen Standort verbringen und gleichzeitig
- bei Bedarf ein Angebot an Hilfs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen nutzen wollen.
Hierbei entstand eine Genossenschaft für seniorenfreundliches Wohnen, die Eigentümerin einer seniorengerechten Wohnanlage
ist. Für diese Genossenschaft bildet eine im Rahmen der Gründungsversammlung beschlossene Satzung die Grundlage allen Handelns. Die Anerkennung der Satzung ist gleichzeitig Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Dies schließt auch die Zeichnung und Einzahlung von Geschäftsanteilen ein.
Vorteile der Seniorengenossenschaft
Für die Mitglieder der Genossenschaft ergeben sich eine Reihe von Vorteilen:
- Mitglieder sind vor allem auch Miteigentümer der Wohnanlage (nicht der einzelnen Wohnung).
- Die Mitglieder haben im Rahmen der Mitgliederversammlung ein Mitspracherecht in allen wichtigen Belangen der Genossenschaft.
- Mitglieder haben insbesondere auch das Recht auf bevorzugte Nutzungsüberlassung einer Wohnung, verbunden mit dem
Wohnrecht auf Lebenszeit. - Es gibt keine vorrangig gewinnorientierte Festlegung des Nutzungsentgeltes (der Miete) für die Wohnung.
- Individuell auswählbare Betreuungs- und Beratungsleistungen können in Anspruch genommen werden.
- Beratung durch die Genossenschaft.
- Die gezeichneten Geschäftsanteile bleiben dem Mitglied auf Dauer als Vermögenswert erhalten. Sie können auch vererbt werden.