Die Mitglieder sind durch Zeichnung von Geschäftsanteilen Miteigentümer der Wohnanlage (nicht der einzelnen Wohnung). Sie haben damit ein Recht auf:
- bevorzugte Nutzungsüberlassung einer Wohnung (Nutzungsentgelt + Nebenkosten für Wasser, Heizung etc.)
- individuell auswählbare Betreuungsleistungen (Wahlleistungen)
- Wohnrecht auf Lebenszeit
- Beratung durch die Genossenschaft
- Mitsprache und Mitbestimmung in den Genossenschaftsgremien.
Ein weiterer Vorteil sind die relativ günstigen Beteiligungssummen (Einlagen auf Geschäftsanteile) im Vergleich zum Kauf einer Eigentumswohnung. Wichtig: Die gezeichneten Geschäftsanteile bleiben dem Mitglied auf Dauer als Vermögenswert erhalten. Sie können vererbt oder beim Auszug wieder ausgezahlt werden.
Sofortnutzer
Der Sofortnutzer zeichnet noch vor seinem Einzug den in voller Höhe fälligen Geschäftsanteil von 61.440 Euro beziehungsweise 81.920 Euro, je nach Wohnungsgröße.
Vorsorger
Der Vorsorger zeichnet zunächst Geschäftsanteile in Höhe von bis zu 100 Prozent der Einlage der Sofortnutzer. Er erwirbt mit seiner Einlage eine Anwartschaft auf den späteren Bezug einer Wohnung. Dieses Anrecht auf eine Wohnung kann das Mitglied für sich selbst oder einen nahen Angehörigen in Anspruch nehmen.
Für Gerechtigkeit bei der Zuteilung freier Wohnungen sorgt eine Warteliste. Der Platz auf dieser Liste wird von einer Punktezahl bestimmt, die nach der Formel “Zeit x Geld” berechnet wird. Je höher die gezahlte Einlage ist und je länger diese besteht, desto größer sind also die Chancen, im Bedarfsfall eine Wohnung zu bekommen.
Die noch nicht erbrachten Geschäftsanteile müssen vom Vorsorger beim Bezug einer Wohnung gezeichnet und bezahlt werden.